Vor zehn Jahren hat Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert und sich damit verpflichtet, die universellen Menschrechte auch für Menschen mit Behinderungen umzusetzen.

„In den vergangen zehn Jahren hat sich viel getan“, erklärt AWO-Kreisvorsitzender Jonathan Kolschen, „die Bundes- und Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen wurden gestärkt und es wurde ein nationaler Aktionsplan verfasst und fortgeschrieben. Gut ist auch, dass der Bundestag die Wahlrechtsausschlüsse für Menschen mit Betreuung in allen Angelegenheiten abschaffen will, allerdings nur nachdem das Bundesverfassungsgericht die pauschalen Wahlrechtsausschlüsse für verfassungswidrig erklärt hat.“
Das Bundesverfassungsgericht hatte damit die Umsetzung einer langjährigen Forderung der AWO eingefordert.

Kolschen betont, dass die vollumfängliche gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben noch nicht umgesetzt sei: „Auch die Entscheidung des Kreistages, der Förderschule Lernen Bestandsschutz bis 2028 zu geben, ist ein schlechtes Zeichen für die Inklusion. Die Mehrheit aus CDU, AfD, FDP und Freien Wählern hat dafür gesorgt, dass wertvolle Ressourcen nicht für die Inklusion zur Verfügung stehen, obwohl es keine wissenschaftlichen Belege gibt, dass Kinder mit Lernschwächen in der Förderschule besser aufgehoben sind, wie der Kreisbehindertenbeirat vor der Entscheidung betont hat.“